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Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten

Radioaktive Abfälle – ihre Entsorgung ist ein mehrstufiger Prozess. Das Endlager bildet den Abschluss der Entsorgungskette.

Was geschieht mit den Atomkraftwerken, wenn sie keinen Strom mehr produzieren? Wie wird die Entsorgung der radioaktiven Abfälle finanziert? Als eine der wenigen Industrien hat die Nuklearbranche von Anfang an sämtliche Entsorgungs- und Stilllegungskosten in den Preis ihres Produktes eingerechnet.

Radioaktive Abfälle: Das kostet die sichere Entsorgung
Radioaktive Abfälle sicher entsorgen – anders als vielleicht den meisten bewusst ist, ist dies ein Prozess, der über mehrere Etappen läuft. «Radioaktive Abfälle entsorgen» ist also nicht gleichbedeutend mit «Endlager». Das geologische Tiefenlager, wie das Endlager von den Fachleuten genannt wird, ist vielmehr der letzte Schritt im Entsorgungsprozess. Damit ist auch gesagt, dass der Begriff «Entsorgungskosten» nicht nur den Bau und den Betrieb des Endlagers umfasst.

In den Entsorgungskosten sind die Kosten für sämtliche Entsorgungsschritte enthalten: Inventarisierung der Abfälle, ihre Verarbeitung in eine endlagergerechte Form, der Bau und Betrieb des Zwilags, die Finanzierung der Arbeiten der Nagra etc. und selbstverständlich auch der Bau und der Betrieb der geologischen Tiefenlager sowie die Stilllegung der heutigen Kernkraftwerke.

Die gesamten Entsorgungskosten für alle fünf AKWs der Schweiz belaufen sich auf 15,45 Milliarden Franken. Darin enthalten ist auch die Kontrollphase während 50 Jahren nach Abschluss der Einlagerung. Als eine der wenigen Industrien rechnet die Nuklearbranche ihre Entsorgungskosten von Anfang an vollumfänglich in die Produktionskosten ein. Die Gestehungskosten für eine Kilowattstunde Atomstrom betragen 5 Rappen. Darin bereits enthalten sind die Entsorgungskosten von knapp 1 Rappen pro Kilowattstunde Atomstrom.

Sämtliche heute anfallenden Kosten – also der Betrieb des Zwilags, die Finanzierung der Nagra, der Kauf von Endlagerbehältern etc. – werden von den Atomkraftwerken aus der laufenden Direktrechnung bezahlt. Für diejenigen Entsorgungskosten, die nach der Ausserbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerks anfallen, sind von Anfang an Rückstellungen gemacht worden. Seit dem Jahr 2000 werden diese Rückstellungen von den Kraftwerken sukzessive aufgelöst und in den vom Bund verwalteten Entsorgungsfonds einbezahlt. Dieser bestimmt auch die Höhe der Beiträge. Die finanziellen Mittel für die heute anfallenden Kosten dagegen gelangen nicht in den Entsorgungsfonds: Die Kraftwerksbetreiber bezahlen diese direkt. In den Entsorgungsfonds gelangen somit nicht sämtliche Entsorgungskosten (11,9 Milliarden Franken), sondern bloss jener Anteil, der nach der Ausserbetriebnahme der Kraftwerke anfallen wird.

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Das kosten Stilllegung und Rückbau der Schweizer Atomkraftwerke
Die Schweizer Atomkraftwerke und das Zwilag werden nach ihrer Ausserbetriebnahme stillgelegt und vollständig zurückgebaut. Bis auf die grüne Wiese. Entsprechende Rückbauten gibt es bereits in anderen Ländern. Der Rückbau aller fünf Schweizer Kernkraftwerke und des Zwilags wird 1,9 Milliarden Franken kosten.

Als eine der wenigen Industrien hat die Nuklearbranche auch die Kosten für Stilllegung und Rückbau ihrer Anlagen vollständigen in den Produktpreis internalisiert. Die Gestehungskosten für eine Kilowattstunde Atomstrom belaufen sich auf 5 Rappen. Die Stilllegungs- und Rückbaukosten betragen 0,2 Rappen und sind darin enthalten.

Die Mittel für Stilllegung und Rückbau der Anlagen werden von den Anlagen seit 1984 in den Stilllegungsfonds einbezahlt. Dieser Stilllegungsfonds wird vom Bund verwaltet, der auch die Höhe der Beiträge bestimmt.



 

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