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13.11.2000: Rechtsmässigkeit von Brennelement-Abtransporten

Rechtsmässigkeit von Brennelement-Abtransporten

Umweltaktivisten von Greenpeace halten in der Nähe des Zufahrtsgeleises zum Kernkraftwerk Leibstadt seit Montagmorgen, 13. November 2000, eine sogenannte Protest-Mahnwache.

Die Organisation bezweifelt die Rechtsmässigkeit von Brennelement-Transporten und hat deshalb 1997 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. Die Bundesanwaltschaft hat am 13. Oktober 2000 die Untersuchung den zuständigen Behörden des Kantons Aargau übertragen. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat einen Untersuchungssrichter eingesetzt.
Das Kernkraftwerk Leibstadt nimmt zum hängigen Verfahren nicht Stellung.

Zusatzinformation

Gegenwärtig laufen auf dem KKL-Areal Vorbereitungen für einen Brennelement-Abtransport nach Frankreich. Wie in der Vergangenheit werden auch künftig Transporte mit allen notwendigen Bewilligungen ausgeführt.