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27.04.2005: Meldepflichtiger Vorfall während Jahresrevision

(kkl) – Ein aktuelles Vorkommnis im Kernkraft­werk Leibstadt (KKL) wurde aufgrund einer Ab­weichung gegenüber bestehender technischer Vor­schriften auf der siebenstufi­gen internationalen Störfall-Skala (INES) der Stufe 1  (Anomalie) zu­ge­ordnet.
Während der laufenden Jahresrevision wurden für pe­riodische Material-Inspektionen Brennelemente ent­la­den und die zugehörigen Steuerstäbe ausgefahren und abgesi­chert. Am 23. April 2005 wurde ein Brennele­ment wieder eingesetzt, obwohl noch zwei Steuerstäbe ausgefahren waren. Die Analyse hat er­geben, dass die­ses Vorgehen nicht im Einklang steht mit der Techni­schen Spezifikation.

Das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) hat die Haupt­ab­teilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in­formiert. Diese hat zwischenzeitlich die Ein­stufung in die Störfall-Stufe 1 der siebenstufigen in­ternatio­nalen Skala (INES) bestätigt.
Die Sicherheit der Bevölkerung, des Personals und der Anlage war nicht beeinträchtigt. Es kam zu keiner un­zulässigen Abgabe radioaktiver Stoffe.