27.04.2005: Meldepflichtiger Vorfall während Jahresrevision
(kkl) – Ein aktuelles Vorkommnis im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) wurde aufgrund einer Abweichung gegenüber bestehender technischer Vorschriften auf der siebenstufigen internationalen Störfall-Skala (INES) der Stufe 1 (Anomalie) zugeordnet.
Während der laufenden Jahresrevision wurden für periodische Material-Inspektionen Brennelemente entladen und die zugehörigen Steuerstäbe ausgefahren und abgesichert. Am 23. April 2005 wurde ein Brennelement wieder eingesetzt, obwohl noch zwei Steuerstäbe ausgefahren waren. Die Analyse hat ergeben, dass dieses Vorgehen nicht im Einklang steht mit der Technischen Spezifikation.
Das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) hat die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) informiert. Diese hat zwischenzeitlich die Einstufung in die Störfall-Stufe 1 der siebenstufigen internationalen Skala (INES) bestätigt.
Die Sicherheit der Bevölkerung, des Personals und der Anlage war nicht beeinträchtigt. Es kam zu keiner unzulässigen Abgabe radioaktiver Stoffe.