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Beschwerde gegen Kostenverfügung des UVEK

Gegen die Kostenverfügung des UVEK zu den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds haben die Betreiber der Schweizer Kernanlagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen und Entsorgung der radioaktiven Abfälle um 1,1 Mrd. Franken höher verfügt als von der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (Stenfo) beantragt. Das KKL hat gemeinsam mit allen Betreibern der Schweizer Kernanlagen dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben.

Siehe Medienmitteilung von swissnuclear "Betreiber der Kernanlagen erheben Beschwerde gegen Kostenverfügung des UVEK" vom 09.05.2018.

Für Auskünfte: Geschäftsstelle swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien[at]swissnuclear.ch

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