Kernkraftwerk Leibstadt

Bundesgerichtsurteil

Stellungnahme des Kernkraftwerks Leibstadt zum Bundesgerichtsurteil vom 27.09.2017 zur Herausgabe von Emmissionsmessdaten

Gemäss heutigem Urteil des Bundesgerichts muss das Kernkraftwerk Leibstadt Emissionsmessdaten in seiner Abluft bekanntgeben.

Das Kernkraftwerk Leibstadt nimmt das Bundesgerichtsurteil in dieser Form zur Kenntnis.

Die Rahmenbedingungen sind jetzt für alle Seiten klar. Wie sich das Urteil nun konkret auf das sensitive Datenmaterial im KKL auswirken wird, wird das Kernkraftwerk Leibstadt nun intern analysieren. Dazu wartet das KKL auf die entsprechende ENSI-Verfügung. 

Vorgeschichte:

Das Kernkraftwerk Leibstadt gelangte im Dezember 2015 an das Bundesverwaltungsgericht. Ziel war es, mit einer übergeordneten Beurteilung zu verschiedenen Fragen des Öffentlichkeitsgesetzes in Bezug auf Emissionsmessdaten abschliessende Klarheit zu erlangen. Die entsprechende Medienmitteilung vom 10.12.2015 finden Sie hier. Die Organisation Greenpeace zog das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im August 2016 an das Bundesgericht weiter.