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Kernanlagenbetreiber erheben Beschwerde gegen UVEK

Swissnuclear informiert über die Einreichung der weiteren Beschwerde gegen das UVEK.

Olten, 11.2.2019. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 19. Dezember 2018 die Vorgaben für die Erstellung der Kostenstudie 2021 verfügt. Gegen drei dieser Vorgaben hatten die Betreiber der Kernanlagen bereits im Mai 2018 in Zusammenhang mit der Kostenstudie 2016 Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Obwohl in diesem Verfahren noch kein Urteil vorliegt, hat das UVEK dieselben drei strittigen Vorgaben erneut als fixe Parameter für die Berechnung der neuen Kostenstudie 2021 festgesetzt. Gegen dieses rechts- und verfassungswidrige Vorgehen haben die Betreiber am 31. Januar 2019 eine weitere Beschwerde eingereicht.

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