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Unangebrachte hohe Zusatzkosten durch Revision der SEFV

Der Bundesrat hat heute die dritte Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) verabschiedet.

Dies führt zu hohen Zusatzkosten für alle Schweizer Kernkraftwerke, so auch für das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL). Zudem entzieht der Bundesrat dem KKL faktisch die Mitsprache in Fragen der Stilllegung und Entsorgung sowie deren Finanzierung.

Das KKL erachtet die vom Bundesrat beschlossene Senkung der Realrendite der beiden Fonds für Stilllegung und Entsorgung von 2,0 auf 1,6 Prozent als unangebracht. Denn die bisher gesetzlich vorgegebene Realrendite der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds wurde in der Vergangenheit im Durchschnitt deutlich übertroffen und die periodisch von der Branche durchgeführten Kostschätzungen haben sich bewährt. Die Fondsentwicklungen sind auf Kurs, weshalb die Anpassung nicht notwendig bzw. nicht nachvollziehbar ist.

  • Die Reduktion der Realrendite und die im Mai 2018 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verfügten höheren Kosten für die Stilllegung der Anlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle führen dazu, dass das KKL im Vergleich zu heute bis Ende der Zahlungspflicht im Jahre 2034 jährlich über 28 Millionen Franken zusätzlich in die Fonds einzahlen muss, insgesamt über 500 Mio. CHF.
  • Die Anpassung ist unangebracht auch angesichts der bereits heute bei einer ungenügenden Fondsentwicklung zu Verfügung stehenden wirkungsvollen Sicherungsmechanismen – etwa die Zwischenveranlagung – zur Vermeidung von Deckungslücken.
  • Unangebracht ist für das KKL zudem die im Rahmen der Revision vom Bundesrat beschlossene Marginalisierung der Betreiber in den Fondsgremien. Das KKL läuft mit der neuen Regelung in der SEFV Gefahr, in den Fondsgremien nicht mehr vertreten zu sein. Dies obwohl das KKL bisher weit über eine Milliarde Franken in die Fonds einbezahlt hat und einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz leistet. Rund zwei Millionen Schweizer Haushalte werden vom KKL mit Strom versorgt. Das Werk erzeugt im Vollbetrieb rund 15 Prozent der Schweizer Stromproduktion.
  • Unangebracht ist schliesslich auch das Verbot von Rückzahlungen aus den Fonds. Dieses bedeutet faktisch eine Enteignung der Kernkraftwerkbetreiber auf dem Verordnungsweg.

Zusammen mit den anderen Betreibern der Kernkraftwerke behält sich das KKL deshalb rechtliche Schritte vor.

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