Gesteigerte Stromproduktion bei geringfügig höheren Produktionskosten
Das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) produzierte im 36. Betriebsjahr netto insgesamt 9’050 GWh Strom. Das um 2,6% höhere Produktionsvolumen im Vergleich zum Vorjahr (8'820 GWh) ist auf den konstanten Leistungsbetrieb bei hoher Anlagenverfügbarkeit zurückzuführen.
Die normalisierten Produktionskosten, ohne Berücksichtigung der kurzfristigen Performance der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, liegen mit 4,99 Rp./kWh etwas über dem Vorjahreswert von 4,69 Rp./kWh. Der Anstieg der normalisierten Jahreskosten von 413,7 auf 451,6 Mio. CHF geht auf die coronabedingte längere Jahreshauptrevision 2020 und den höheren Personalaufwand zurück.
Unter Einbezug des Wertanstiegs der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds von 91,6 Mio. CHF (Vorjahr: 244,1 Mio. CHF) stiegen die Jahreskosten um rund 177 Mio. CHF auf 418,6 Mio. CHF. Dies entspricht 4,63 Rappen pro Kilowattstunde Strom (Vorjahr: 2,73 Rp./kWh). Die Kernkraftwerk Leibstadt AG zahlte im Jahr 2020 (gleich wie im Vorjahr) insgesamt 34,6 Mio. CHF in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds ein.
Die operativen Betriebskosten lagen über den Vorjahreswerten. Grund dafür waren insbesondere höhere Kosten für Material und Fremdleistungen sowie grössere Personalaufwendungen. Ende 2020 waren im Kernkraftwerk Leibstadt 505,9 Vollzeitstellen (Vorjahr: 489,5) besetzt.
Zur langfristigen Sicherstellung und kontinuierlichen Erhöhung der Sicherheit und Verfügbarkeit des Kraftwerks wurden im Berichtsjahr insgesamt 67,0 Mio. CHF (Vorjahr: 53,8 Mio. CHF) in anlagentechnische Verbesserungen, substanzerhaltende Massnahmen und Brennelemente investiert.
Am 26. März 2020 feierte das KKL zudem einen historischen Meilenstein: An diesem Tag überschritt das Kraftwerk die Produktionsschwelle von brutto 300 Terawattstunden seit der Inbetriebnahme im Jahr 1984. Die Jahreshauptrevision fand vom 29. Juni bis 12. August 2020 statt.
Der Verwaltungsrat der Kernkraftwerk Leibstadt AG hat den Jahresabschluss 2020 zuhanden der Generalversammlung vom 22. April 2021 verabschiedet.
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